Förderung von Nachbarschaftshilfe durch den Bayerischen Staat

Ich möchte eine Information des Bayerischen Sozialministeriums (in roter Schrift) weitergeben, die dem Aufbau von bürgerschaftlich engagierten Nachbarschaftshilfen dient:

Das Sozialministerium gewährt eine einmalige Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 10.000 €. als freiwillige Leistung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für den Aufbau von „bürgerschaftlich engagierten Nachbarschaftshilfen“ für einen Zeitraum von bis zu eineinhalb Jahren. Die Zahl der Projekte, die gefördert werden können, ist begrenzt. Vorrangig werden nachhaltige Ansätze berücksichtigt. Es können nur Vorhaben gefördert werden, die noch nicht begonnen worden sind. Fördervoraussetzungen sind:

– das Angebot richtet sich in erster Linie an ältere Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, die Bedarf an Unterstützung im Alltag und/oder sozialen Kontakten haben

– es werden in der Regel ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für kleine Alltagshilfen, wie z.B. Einkaufen, Gartenpflege, Begleitung zum Arzt oder Besuchsdienste vermittelt

– die konkrete Ausgestaltung der Angebotspalette wird in Abstimmung mit den regionalen Akteuren erarbeitet

– die spätere Tragfähigkeit des Projektes gelingt ohne Landesförderung

– Teilnahme an Netzwerktreffen der Koordinationsstelle Wohnen im Alter

Antragsformulare inkl. weiterer Informationen finden Sie unter

www.stmas.bayern.de/senioren/recht/nachbarhilfe.php

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Monika Härtl im Sozialministerium (monika.haertl@stmas.bayern.de, Tel. 089/1261-1196) gerne zur Verfügung.

Ich denke, dass in Zukunft sehr viel mehr als bisher durch nachbarschaftliches Engagement geschehen muss und geschehen wird (nicht nur in der Sorge um alte Menschen), drum ist es gut, diese staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Die Beispiele zeigen ja gerade, dass es vor allem auch die „kleinen“ Hilfen sind, die viel Entlastung bringen. Die Nachbarschaftshilfe vor Ort kann dazu beitragen, die Hemmschwelle zu senken, die (leider) oft immer noch besteht.

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