Sterben verboten? – Ein Bericht über die Veranstaltung des Anna-Hospiz-Vereins Mühldorf

Gestern hat der Anna-Hospizverein Mühldorf zu einem Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Putz eingeladen. Er zeigte die Unterschiede auf bei aktiver Sterbehilfe (ein Mensch wird von einem anderen getötet), passiver Sterbehilfe (d.h. in das Sterben wird nicht eingegriffen), indirekte Sterbehilfe (wenn Medikamente das Leben verkürzen, die Lebensqualität aber erhöhen) und dem assistierten Suizid (einer hilft einem anderen, seinem Leben selbst ein Ende zu setzen). Bis auf die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland rechtlich alles erlaubt – das hat mich grade beim letzten Punkt, dem assistierten Suizid – überrascht.

In der anschließenden Podiumsdiskussoin berichtete zunächst Frau Werner vom Sterben ihres Exmannes, welches sie und der Hospizverein begleiteten. Am Ende seiner schweren Lungenerkrankung wollte er nicht mehr leben und verzichtete auf die überlebensnotwendige Sauerstoffmaske. Sowohl die Ärzte (Dr. Dworzak und Dr. Döllein) wie auch die Rechtsanwälte (Dr. Putz und Herr Pöhlmann) wie auch der Klinikseelsorger Herr Kuhn bezeichneten dieses Vorgehen als gerechtfertigt und hilfreich.

Die zahlreichen Zuhörer konnten Fragen stellen, die sich immer wieder sehr um die rechtlichen Aspekte des Sterbens drehten – etwa Patientenverfügung, Patientenwillen, Behandlungsoptionen, die Gültigkeit von Verfügungen von Menschen mit Behinderung. Im Fazit des Abends wurde vor allem von Herrn Kuhn die Wichtigkeit des Miteinanderredens hervorgehoben, während andere auf die vorhandenen Hilfsmöglichkeiten durch Ärzte, Rechtsanwälte und Betreuungsgericht verwiesen.

Ich meine, dass es sehr wichtig ist, sich beizeiten (heute!) zu informieren und mit vielen Menschen die unterschiedlichen Aspekte von medizinischer Behandlung, rechtlicher Verfügung, eigenen Wünschen zu klären. Es scheint mir notwendig zu wissen (was Dr. Putz betont hatte), dass immer irgend jemand entscheiden wird – aber dass ich es in der Hand habe, wer über mich entscheidet und wie. Schließlich rückt auch die Gestaltung der Beziehungen in den Mittelpunkt, damit ich vertraute Menschen um mich habe, denen ich mich in meinem kranken Zustand und in meinem Sterben anvertrauen will.

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