Hinzuverdienst zur Rente

Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern informiert darüber, dass auch Einnahmen aus Solarstrom-, Photovoltaik- und Windkraftanlagen als Hinzuverdienst gelten.
Sie schreibt:
Vielen Alters- und Erwerbsminderungsrentnern, die nur bis zu 450 Euro monatlich zu ihrer Rente hinzuverdienen dürfen (Hinzuverdienstgrenze), ist
oft nicht bewusst, dass auch Einnahmen aus Solarstrom-, Photovoltaik- und Windkraftanlagen als Hinzuverdienst gelten. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.

Sofern diese Einnahmen als Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit im Einkommensteuerbescheid
aufgeführt sind, müssen diese dem zuständigen Rentenversicherungsträger bekannt gegeben werden. Übersteigen die Einnahmen (gegebenenfalls auch
durch die Zusammenrechnung mit einer geringfügigen Beschäftigung) nämlich 450 Euro monatlich, ist mit einer Rentenkürzung zu rechnen.

Für Bezieher einer Hinterbliebenenrente gilt Ähnliches, allerdings mit höheren Freigrenzen (zurzeit 742,90 Euro West, 679,54 Euro Ost).

Für Informationen stehen Ihnen als regionale Ansprechpartner zur Verfügung:

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Pressestelle: Jan Paeplow, Telefon:
0871 81-2711, E-Mail: pressestelle@drv-bayernsued.de
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Unternehmenskommunikation: Claudia
Weidig, Telefon: 0931 802-456, E-Mail: uk@drv-nordbayern.de
Deutsche Rentenversicherung Schwaben, Pressestelle: Herta Fuderer, Telefon:
0821 500-1588, E-Mail: presse@drv-schwaben.de

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