Neues Pflegestärkungsgesetz in Kraft

Am 1. Januar 2015 ist das neue Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Es hat zum Ziel, die Versorgung von Pflegebedürftigen zu erleichtern. Vor allem rücken an Demenz Erkrankte stärker in den Blickwinkel. Hier die wichtisten Neuerungen im kurzen Überblick (Meine Quelle ist die LandesSeniorenVertretung Bayern e.V.):

1) Die häusliche Pflege:

Die Geldbeträge wurden erhöht bzw. bei Pflegestufe 0 mit Demenz neu geschaffen. Es gibt Zuschüsse beim Pflegegeld (wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen), bei den Pflegesachleistungen, bei den Pflegehilfsmitteln (Geräte, die die häusliche Pflege erleichtern) sowie bei Verhinderungspflege (bis zu sechs Wochen, etwa im Urlaub), für teilstationäre Leistungen (Tages-/ Nachtpflege) und bei Kurzzeitpflege. Außerdem gibt es noch zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen sowie bei Umbaumaßnahmen, wenn damit der Aufenthalt zu Hause verbesssert wird. Schließlich gibt es noch Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

2) Die stationäre Pflege:

Auch hier wurden die Zuschüsse erhöht für Menschen ab der Pflegestufe I – auch solche mit einer Demenzerkrankung. Personen mit Pflegestufe 0 gehen leer aus.

3) Familienpflegezeitgesetz

Um den Familien, die die größte Belastung bei der Versorgung Pflegebedürftiger tragen, zu entlasten, hat der Gesetzgeber flexiblere Arbeitszeitregelungen beschlossen sowie eine gewisse Kompensation des Verdienstausfalles durch ein „Pflegeunterstützungsgeld“ bei kurzfristigen Ausfällen bzw. zinslosen Darlehen bei längerfristigen (bis zu sechs Monaten) Arbeitsausfällen. Außerdem gibt es jetzt einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, nach welcher die Beschäftigen bis zu 24 Monate ihre Arbeitszeit auf 15 Wochenstunden reduzieren können.

Wer weitere Informationen braucht, kann sich etwa bei den Fachstellen für pflegende Angehörige, bei den Pflegekassen und Pflegestützpunkten oder auch im Landratsamt erkundigen.

 

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