Grundsicherung im Alter

Angestoßen durch einen Bericht im Fernsehen gestern sowie durch ein paar konkrete Menschen in meiner Umgebung habe ich mich mal erkundigt, was es mit der Grundsicherung im Alter auf sich hat.

  1. Grundsicherung ist ein Recht, das jeder hat, der seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder eigenem Vermögen bestreiten kann.
  2. Grundsicherung im Alter kann jede*r erhalten, der das Renteneintrittsalter erreicht hat.
  3. Es gibt einen sogenannten Regelbedarf. Der liegt im Moment bei 432 € pro alleinlebender Person, bei 389 € pro Person in einer Paarbeziehung und bei 345 € pro Person, wenn diese in einer Einrichtung lebt. Das Landratsamt Mühldorf gibt hier etwwas niedrigere Beträge an als das Bndesministerium.
  4. Dazu kommen Zahlungen für Unterkunft und Heizung, ggf. für einen Mehrbedarf etwa bei einer Behinderung und die Kosten für Kranken- bzw. Pflegeversicherung.
  5. Beim Einkommen werden alle Arbeitseinkomen (auch geringfügige und Renten [allerindgs ohne die Grundrente]) eingerechnet.
  6. Vermögen bis 5000 € bleibt unberücksichtigt, ebenso selbstgenutztes Wohneigentum.
  7. Kinder oder Eltern werden nicht zur Kasse gebeten, außer deren Einkommen liegt über 100 000€.
  8. Man muss einen Antrag stellen, der gilt dann für 12 Monate. Diesen Antrag stellt man bei seiner Gemeinde.

Infos finden sich unter folgendem Link: https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html;jsessionid=62B8BE3A98F61F515F1F7D13B27BF0E1#a1 

oder im Landratsamt Mühldorf unter: https://www.lra-mue.de/buergerservice/themenfelder/soziales-und-senioren/hilfelebensunt-grundsicherungaltererwerbsminderung.html

Ich bitte Sie, lieber Leser, eindringlich, Menschen auf dieses ihr Recht hinzuweisen. Damit helfen Sie den Hilfebedürftigen zu einem menschenwürdigeren Leben!

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Filed under Allgemein, Seniorenbeauftragte

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