Tagespflege in Coronazeiten – Stellungnahme der Deutschen Alzheimergesellschaft e. V.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. beklagt die mangelnde Unterstützung der vielen Menschen, die sich zu Hause um einen Demenzerkrankten kümmern. Rund 2/3 der etwa 1,7 Millionen Demenzerkrankten werden von Angehörigen betreut – oft ohne dass sie die Unterstützung eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Manche jedoch erfahren Entlastung durch eine Tagespflegeeinrichtung, bei der die Demenzerkrankten betreut und umsorgt werden. Dazu zählt nicht nur das Essen, sondern auch Ruhemöglichkeiten und ein Beschäftigungsprogramm.

Diese Möglichkeiten sind jetzt seit etwa einem Vierteljahr coronabedingt massiv eingeschränkt – zu Lasten der pflegenden Angehörigen, die jetzt selbst dafür sorgen müssen.

Die Alzheimergesellschaft schreibt in der Pressemitteilung:

Berlin, 17. Juni 2020. Mitte März 2020 wurden die Tagespflegeeinrichtungen in ganz Deutschland aufgrund der Corona-Epidemie geschlossen. Noch immer sind nur wenige Plätze für Pflegebedürftige verfügbar. Leistungen der Pflegeversicherung, die für dieses Angebot vorgesehen sind, werden nicht ausgezahlt und der Anspruch darauf verfällt monatlich. Das von den Pflegekassen so eingesparte Geld wird offensichtlich dafür eingesetzt, um die Einnahmeausfälle der Einrichtungen auszugleichen.

In Tagespflegeeinrichtungen werden pflegebedürftige Menschen ein- oder mehrmals pro Woche für jeweils rund acht Stunden betreut und aktiviert. Dieses Angebot soll die pflegenden Angehörigen entlasten, die in dieser Zeit entweder einer Berufstätigkeit nachgehen oder neue Kraft für die Pflege zu Hause tanken können. Ohne dieses Entlastungsangebot ist die häusliche Pflege in vielen Fällen gar nicht dauerhaft zu leisten. Von der Schließung der Einrichtungen wurden die Pflegenden von einem Tag auf den anderen überrascht und vor die Situation gestellt, nun die Versorgung alleine sicherstellen zu müssen. Für Berufstätige bedeutete dies oftmals, kurzfristig Urlaub nehmen oder sich krankschreiben lassen zu müssen.

Das Pflegeunterstützungsgeld, das für insgesamt zehn Tage zur Verfügung steht, ist die einzige Lohnersatzleistung, die berufstätige pflegende Angehörige in Anspruch nehmen können. Es wurde im Mai schließlich auf 20 Tage aufgestockt. Weitere Unterstützung von Seiten der Bundesregierung gibt es für die pflegenden Angehörigen nicht. Die Betroffenen haben oftmals nur die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu nehmen oder eine private Pflegeperson zu organisieren. Beides ist eine Frage der Finanzierung. Doch die Leistung aus der Pflegeversicherung, die monatlich für die Nutzung der Tagespflege zur Verfügung steht, kann trotz der Corona-bedingten Schließung der Einrichtungen nicht für eine anderweitige Sicherstellung der Versorgung genutzt werden. Anders als bei Ausfall der Versorgung durch ambulante Pflegedienste, hat der Gesetzgeber hier keinerlei Flexibilisierung vorgesehen.

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