Unter dem obigen Titel veröffentlicht der „Mühldorfer Anzeiger“ in seiner heutigen Ausgabe die Frage, ob eine Aufwandsentschädigung im Rahmen eines Ehrenamtes auf die Grundsicherung angerechnet wird. In der Antwort wird deutlich, dass dies bis zu einer Höhe von 200€ im Monat nicht geschieht.
Das wird viele Senioren freuen, die sich jetzt schon ehrenamtlich engagieren. Vielleicht wird es aber auch den einen oder die andere motivieren, die gerne eine Aufgabe übernehmen will, das aber bisher aus Sorge um finanzielle Nachteile nicht getan hat. Denn immerhin etwa 30% aller Senioren bis in die Hochaltrigkeit hinein können sich eine ehrenamtliche/ bürgerschaftliche Aufgabe vorstellen – so das „Seniorenpolitische Gesamtkonzept“ unseres Landkreises und die „Generali Hochaltrigenstudie“.