Der Regierungsbezirk Oberbayern hat eine neue Broschüre herausgebracht. Darin werden Wege und Hilfen aufgezeigt, wenn Senioren finanzielle Unterstützung benötigen. Ich zitiere:
„In der Neuauflage erhalten die Betroffenen wichtige Informationen auch über die finanziellen Entlastungen der Angehörigen Pflegebedürftiger ab diesem Jahr. So wird beispielsweise eine von den Kindern selbstbewohnte Immobilie bei der Berechnung des Unterhalts nicht mehr herangezogen; auch haben sich die Selbstbehalte beim Einkommen der Kinder deutlich erhöht. Spürbar entlastet wurden auch Ehegatten von Pflegebedürftigen, die selbst noch im Erwerbsleben stehen. Erklärt werden in dem Leitfaden darüber hinaus die Modalitäten der Antragstellung. Auch die umfangreichen Fall- und Berechnungsbeispiele hat das Rechtsreferat des Bezirks Oberbayern auf den neuesten Stand gebracht.
Der Leitfaden „Hilfe für Senioren“ kann kostenfrei bei der Pressestelle des Bezirks Oberbayern bestellt werden: Telefon 089 2198-90018, Fax 089 2198-90099 oder auf dieser Webseite unter der Rubrik Publikationen. Dort steht das Heft im Bereich „Soziales“ zum Download bereit.“