Die deutsche Alzheimergesellschaft hat einen Aufruf veröffentlicht, der die Situation der pflegenden Angehörigen daheim in den Blick nimmt. Diese Personengruppe ist in diesen Zeiten mehrfach belastet und so ist Unterstützung dringend notwendig. Hier der Appell:
Berlin, 25. März 2020. Pflegende Angehörige leisten schon in normalen Zeiten den größten Teil der Versorgung von Menschen mit Demenz. Durch die Corona-Pandemie werden Unterstützungsangebote zunehmend eingeschränkt. Dadurch geraten Angehörige, die zusätzlich noch berufstätig sind, ganz besonders unter Druck. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG), als Interessenvertretung der Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen, hat Seniorenministerin Dr. Franziska Giffey deshalb aufgefordert hier für schnelle Hilfen zu sorgen.
Menschen mit Demenz sind besonders gefährdetMenschen mit einer Demenz sind in der Regel hochaltrig und oft von zusätzlichen Erkrankungen betroffen. Sie gehören damit zu der Gruppe, die durch Covid-19 am stärksten gefährdet sind. Rund zwei Drittel der Demenzerkrankten werden zu Hause von Angehörigen gepflegt, zum Teil mit Unterstützung durch einen Pflegedienst oder Tagespflege. Fast alle Tagespflegeeinrichtungen sind mittlerweile geschlossen und selbst ambulante Pflegedienste schränken aufgrund von Personalengpässen ihre Dienste ein. Berufstätige pflegende Angehörige brauchen dringend UnterstützungMonika Kaus, Vorsitzende der DAlzG, sagt dazu: „Bisher gibt es – anders als für Eltern, die ihre Kinder derzeit zu Hause betreuen müssen – keine Regelungen zur Unterstützung der berufstätigen pflegenden Angehörigen. Diese haben häufig nur die Möglichkeit, auf das Verständnis des Arbeitgebers zu setzen und um Urlaub oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit zu bitten. Wir haben uns deshalb mit der dringenden Bitte um Unterstützung und konkreten Vorschlägen für Maßnahmen an die Seniorenministerin Dr. Franziska Giffey gewandt.“ Schnelle und unbürokratische Hilfen umsetzenMögliche Maßnahmen wären eine unbürokratische und kurzfristige Freistellung der Angehörigen von der Arbeit nach dem Pflegezeitgesetz bzw. dem Familienpflegezeitgesetz. Anstelle des für diese Fälle vorgesehen Darlehens sollte der Staat eine entsprechende Summe als Zuschuss für die betroffenen Familien gewähren. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Summe, die normalerweise durch die Pflegekasse für den Besuch einer Tagespflegeeinrichtung zur Verfügung gestellt wird, direkt an diejenigen auszuzahlen, die von den Schließungen der Einrichtungen betroffen sind. Pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz sind oft schon in normalen Zeiten hoch belastet. Nun liegt die Verantwortung für eine gute Versorgung der Erkrankten meist ausschließlich auf ihren Schultern. Die genannten Maßnahmen könnten die Situation zumindest ein wenig abmildern. |