Hinweis zur Mütterrente

Die Deutsche Rentenversicherung hat einen Hinweis gegeben zur grade beschlossenen Mütterrente. Sie schreibt:

Mütterrente: Stichtag zum 30. Juni 2014

Insbesondere Mütter oder Väter, die bisher keine Kindererziehungszeiten beantragt haben, sollten sich bis zum 30. Juni 2014 in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung melden.
Der Bundestag hat am vergangenen Freitag das Rentenpaket beschlossen. Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren damit noch nicht abgeschlossen ist, möchte die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern auf einen wichtigen Stichtag hinweisen. Insbesondere Personen, die vor dem 1. April 1949 geboren sind, Kinder erzogen haben und bislang keine Altersrente beziehen, sollten zeitnah aktiv werden.
Bis zum 30. Juni 2014 sollten sie sich unbedingt in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, damit mögliche Antragsfristen nicht versäumt werden.
Eventuell kann in diesen Fällen (ggf. durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen) ein Rentenanspruch ab 1. Juli 2014 entstehen. Insbesondere Mütter oder Väter, die bisher keine Kindererziehungszeiten beantragt haben, sollten sich auf jeden Fall bis zum 30. Juni 2014 in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung melden. Dort kann im
Gespräch geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen sie von den Verbesserungen profitieren.
Die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle kann auch im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de  ermittelt werden.
Fragen zum Thema beantworten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 18.

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