Schon zu „normalen“ Zeiten leisten die Angehörigen enorm viel in der Pflege daheim. Rund 2/3 aller Pflegebedürftigen werden daheim versorgt, meist ohne einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. In dieser Zeit der Corona-Pandemie ist die Belastung nochmals angestiegen.
Jetzt hat der Bundestag im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Verbesserungen für die pflegenden Angehörigen beschlossen. Die Bundesministerin Dr. Franziska Giffey sagt dazu (ich zitiere die Pressemitteilung):
„Mit dem heute verabschiedeten Gesetz verbessern wir die Unterstützung in akuten Pflegesituationen: Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren muss, kann bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege aufgrund von coronabedingten Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt. Außerdem gestalten wir Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibler. Pflegende Angehörige sollen leichter eine Freistellung von 6 Monaten (Pflegezeit) beziehungsweise 24 Monaten (Familienpflegezeit) in Anspruch nehmen oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen können, sei es vollständig oder wenn sie in Teilzeit arbeiten. Mit diesen Regelungen reichen wir pflegenden Angehörigen die Hand und helfen ihnen dabei, durch diese schwere Zeit zu kommen.“
Wer sich genauer informieren will, findet die einzelnen Regelungen unter folgendem Link: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/akuthilfe-fuer-pflegende-angehoerige-beschlossen/155550