In seiner heutigen Ausgabe berichtet der „Mühldorfer Anzeiger“ über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge für Situationen, in denen man nicht mehr selber entscheiden kann. Dies muss nicht unbedingt erst im hohen Alter der Fall sein. Auch in jungen Jahren kann auf Grund eines Unfalls (Auto, Motorrad etc.) eine solche Situation eintreten. Wenn solche Entscheidungen zu treffen sind, ist es besser, sie werden von Menschen des eigenen Vertrauens getroffen als von Fremden.
Dabei ist zum einen die Vorsorgevollmacht wichtig. In ihr wird geregelt, wer für einen Entscheidungen trifft, wenn der Betreffende nicht mehr selbst dazu in der Lage ist. Solche Entscheidungen sind im Bereich der Finanzen, des Wohnens und der Gesundheit möglich. Der Bevollmächtigte kann also etwa Überweisungen tätigen; er kann Verträge abschließen oder auch kündigen; kann bestimmen, ob und ggf. in welchem Seniorenheim der Betreffende leben soll; welche Gesundheitsbehandlung gemacht werden soll.
Das zweite Standbein ist die Patientenverfügung. Sie regelt die medizinische Behandlung, also etwa die Frage der künstlichen Ernährung oder von Operationen bzw. lebensverlängernden Maßnahmen. Sinnvollerweise bespricht man die Patientenverfügung mit dem Hausarzt, der einem die Bedeutung und Tragweite der eigenen Entscheidung erklären kann.
Wer sich genauer informieren möchte, dem empfehle ich den Kontakt zum Annahospizverein, der auch dezentral Informationsveranstaltungen anbietet. Tel: 08631/ 18570 oder unter info@annahospiz.de