Lesung im Bundestag zur Sterbehilfe

Heute wird im Bundestag ein erstes Mal über die Problematik der Sterbehilfe debattiert. Hintergrund ist die Regelung der aktiven Sterbehilfe beim assistierten Suizid. Dieser ist bislang straffrei, es bedarf jedoch einer Regelung, wenn es um gewerbsmäßige Suizidbeihilfe geht.

Menschen, die erwägen, ihrem Leben ein Ende zu setzen, wollen damit einen langen Leidensweg beenden.  Ich hoffe immer, dass diese Menschen an gute Schmerztherapeuten und Palliativmediziner geraten, die ihnen die Angst vor den Schmerzen und auch die Schmerzen selbst nehmen oder doch auf ein erträgliches Maß reduzieren können.

Eine zweite Motivation sehe ich im Wunsch nach einem assistierten Suizid, das ist das Selbstbestimmungsbedürfnis des Menschen. Gerade angesichts des Sterbens und des Todes spüren wir, dass uns das Leben entgleitet, manchmal in Bereiche, die wir überhaupt nicht steuern können. Das auszuhalten wird zur schier unerträglichen Qual. Da scheint der Suizid als letzte Möglichkeit, das eigene Leben beeinflussen zu können, wenn auch mit Hilfe anderer.

Ich denke freilich, dass dadurch auch wichtige Lebensprozesse abgekürzt oder verhindert werden. Ein Leben erscheint mir nicht nur wertvoll durch die Leistung, die einer bringt, sondern auch durch die Liebe und Fürsorge, die er anderen ermöglicht. Auch das Vorbild, das er anderen im Aushalten und Durchleben des Sterbeprozesses gibt, ist eine wertvolle Erfahrung.

 

 

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