Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Seniorenorganisationen bagso fordert in einer Pressemitteilung eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Sie schreibt:

Pflegende Angehörige absichern – Verbände fordern bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Berufstätig sein und Angehörige pflegen muss sich in Zukunft besser vereinbaren lassen: Teilzeitregelungen, Lohnersatzleistungen und Rückkehrgarantie wie beim Elterngeld müssen auch pflegende Familienmitglieder absichern. Diese und weitere Empfehlungen des Beirats der Bundesregierung für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf müssen nun schnell umgesetzt werden. Das fordern die im Beirat vertretenen Verbände BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, wir.pflegen, Sozialverband Deutschland (SoVD), Deutsche Alzheimer Gesellschaft und dbb beamtenbund und tarifunion.
Die Empfehlungen sehen vor, dass pflegende Angehörige – so wie Eltern – ein Anspruch auf Lohnersatzleistung zusteht, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder vorübergehend unterbrechen. Dieser Anspruch soll ab Pflegegrad 2 gelten und sich auf einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten erstrecken. Ebenso wie berufstätige Eltern benötigen pflegende Angehörige einen Anspruch auf zehn arbeitsfreie Tage pro Jahr, um sich kurzfristig notwendigen Pflegeaufgaben widmen zu können.

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